GOÄ Ziffer 1237

Elektroretinographische Untersuchung (ERG) und/oder elektrookulographische Untersuchung (EOG)

Eckdaten

Abschnitt
IAugenheilkunde
Punktzahl
600
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
34,97 €
Schwellenwert (2.3×)
80,44 €
Höchstsatz (3.5×)
122,40 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×34,97 €Normal
1.5×52,46 €Normal
1.8×62,95 €Normal
2.0×69,94 €Normal
2.3×80,44 €Normal
2.5×87,43 €Erhöht
3.0×104,92 €Erhöht
3.5×122,40 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 1237 ("Elektroretinographische Untersuchung (ERG) und/oder elektrookulographische Untersuchung (EOG)") liegt der Normalbetrag bei 80,44 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 122,40 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.