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Steigerungsfaktoren zu hoch? Unser Rechner vergleicht jede GOÄ- und GOZ-Position mit den amtlichen Schwellenwerten — direkt in Ihrem Browser, ohne Datenweitergabe.
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Amtliche Grundlage
Basierend auf den offiziellen GOÄ- und GOZ-Gebührenordnungen des Bundes.
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Keine Vorkenntnisse nötig. Geben Sie einfach die Ziffern Ihrer Rechnung ein.
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Grün = Normaler Satz. Gelb = Erhöht, Begründung prüfen. Rot = Überhöht, Honorarvereinbarung nötig.
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Was ist die GOÄ?
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung ärztlicher Leistungen für Privatpatienten. Jede Leistung hat eine Punktzahl, die mit dem Punktwert (0,0582873 €) multipliziert wird. Der Arzt kann mit einem Steigerungsfaktor zwischen 1,0 und 3,5 abrechnen — je nach Leistungsart gelten unterschiedliche Schwellenwerte.
Was ist die GOZ?
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist das Pendant für zahnärztliche Leistungen. Der Punktwert beträgt 0,0562421 €. Bis zum Schwellenwert (2,3-fach) ist keine Begründung nötig. Darüber muss der Zahnarzt die Steigerung schriftlich begründen.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet der Steigerungsfaktor?
Der Steigerungsfaktor multipliziert den Grundbetrag einer ärztlichen Leistung. Bei persönlich-ärztlichen Leistungen liegt der Schwellenwert bei 2,3-fach — bis dahin ist keine Begründung nötig. Darüber muss der Arzt die Steigerung individuell begründen. Mehr dazu in unserem Ratgeber.
Ausführlicher Ratgeber-Artikel →Wann ist eine Arztrechnung zu hoch?
Eine Rechnung ist auffällig, wenn Steigerungsfaktoren über dem Schwellenwert liegen, ohne dass eine nachvollziehbare Begründung angegeben wird. Bei Faktoren über dem Höchstsatz (3,5-fach bei persönlichen Leistungen) ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.
Ausführlicher Ratgeber-Artikel →Was kann ich bei einer überhöhten Rechnung tun?
Prüfen Sie zunächst, ob die Steigerung begründet wurde. Falls nicht, fordern Sie eine schriftliche Begründung an. Sie können sich auch an Ihre PKV oder die zuständige Ärztekammer wenden.
Ausführlicher Ratgeber-Artikel →PKV-Tarife vergleichen
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