Arztrechnung zu hoch? Das können Sie tun
Ihre Arztrechnung kommt Ihnen zu hoch vor? Das ist keine Seltenheit. Studien zeigen, dass ein erheblicher Teil aller Privatrechnungen Auffälligkeiten enthält — von fehlenden Begründungen bis zu formellen Fehlern. Hier erfahren Sie, welche Schritte Sie unternehmen können.
Schritt 1: Rechnung selbst prüfen
Bevor Sie aktiv werden, prüfen Sie die Rechnung zunächst selbst:
- Stimmen die abgerechneten Leistungen mit den tatsächlich erbrachten überein?
- Liegen die Steigerungsfaktoren über dem Schwellenwert — und gibt es eine Begründung dafür?
- Wurden Leistungen doppelt berechnet?
Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechnungsprüfer, um jede Position gegen die amtlichen Schwellenwerte zu prüfen.
Schritt 2: Arzt kontaktieren
Sprechen Sie zunächst direkt mit der Arztpraxis. Viele Abrechnungsfehler sind keine böse Absicht, sondern Versehen. Bitten Sie um:
- Eine Erklärung der erhöhten Faktoren
- Eine schriftliche Begründung, falls diese auf der Rechnung fehlt
- Eine korrigierte Rechnung, falls Fehler vorliegen
Tipp: Formulieren Sie sachlich. Verweisen Sie auf die konkreten GOÄ-/GOZ-Ziffern und die fehlende Begründung. Das zeigt, dass Sie informiert sind.
Schritt 3: PKV einschalten
Als Privatversicherter können Sie die Rechnung Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) zur Prüfung vorlegen — auch bevor Sie bezahlen. Die meisten PKV-Unternehmen haben eigene Abrechnungsabteilungen, die Rechnungen auf GOÄ-/GOZ-Konformität prüfen.
Der PKV-Verband bietet zudem ein kostenloses Informationsportal mit Hinweisen zur Rechnungsprüfung.
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Schritt 4: Ärztekammer / Zahnärztekammer
Jede Landesärztekammer (bzw. Landeszahnärztekammer) bietet eine Rechnungsprüfung an. Die Kammer prüft die Rechnung auf Vereinbarkeit mit der Berufsordnung und der GOÄ/GOZ. Das Verfahren ist in der Regel kostenlos.
Hinweis: Manche Kammern nehmen Streitigkeiten erst ab einem Differenzbetrag von 50 € an.
Zusätzlich vermitteln Ärztekammern als Schlichtungsstelle zwischen Patient und Arzt. Die Empfehlung der Schlichtungsstelle ist nicht rechtlich bindend, wird aber in der Praxis oft akzeptiert.
Schritt 5: Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentralen beraten bei Streitigkeiten mit Ärzten über die Abrechnung. Die Beratung ist kostenpflichtig (in der Regel 10-30 €), aber unabhängig und kompetent.
Schritt 6: Rechtlicher Weg
Als letztes Mittel bleibt der Weg zum Zivilgericht. Beachten Sie:
- Die reguläre Verjährungsfrist für Arztrechnungen beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB), beginnend am Ende des Jahres der Rechnungsstellung.
- Es gibt keine formale Widerspruchsfrist — die Arztrechnung ist eine zivilrechtliche Forderung.
- Bei einem Mahnbescheid müssen Sie innerhalb von 2 Wochen reagieren.
- Ein Fachanwalt für Medizinrecht kann die Erfolgsaussichten einschätzen.
Streit mit dem Arzt über die Rechnung? Eine Rechtsschutzversicherung kann helfen.
Muss ich während der Prüfung bezahlen?
Eine Arztrechnung ist grundsätzlich sofort fällig. Wenn Sie die Rechnung beanstanden, empfiehlt es sich:
- Den unstrittigen Teil zu bezahlen
- Den strittigen Teil schriftlich zu beanstanden und die Gründe darzulegen
- Eine Frist zur Stellungnahme zu setzen (z. B. 14 Tage)
So zeigen Sie Zahlungswilligkeit und geraten nicht in Verzug für den berechtigten Teil.
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