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Arztrechnung zu hoch? Das können Sie tun

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Streitigkeiten wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Medizinrecht oder Ihre private Krankenversicherung.Stand: Februar 2026. Alle Angaben beziehen sich auf die derzeit gültige GOÄ/GOZ.

Ihre Arztrechnung kommt Ihnen zu hoch vor? Das ist keine Seltenheit. Studien zeigen, dass ein erheblicher Teil aller Privatrechnungen Auffälligkeiten enthält — von fehlenden Begründungen bis zu formellen Fehlern. Hier erfahren Sie, welche Schritte Sie unternehmen können.

Schritt 1: Rechnung selbst prüfen

Bevor Sie aktiv werden, prüfen Sie die Rechnung zunächst selbst:

  • Stimmen die abgerechneten Leistungen mit den tatsächlich erbrachten überein?
  • Liegen die Steigerungsfaktoren über dem Schwellenwert — und gibt es eine Begründung dafür?
  • Wurden Leistungen doppelt berechnet?

Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechnungsprüfer, um jede Position gegen die amtlichen Schwellenwerte zu prüfen.

Schritt 2: Arzt kontaktieren

Sprechen Sie zunächst direkt mit der Arztpraxis. Viele Abrechnungsfehler sind keine böse Absicht, sondern Versehen. Bitten Sie um:

  • Eine Erklärung der erhöhten Faktoren
  • Eine schriftliche Begründung, falls diese auf der Rechnung fehlt
  • Eine korrigierte Rechnung, falls Fehler vorliegen

Tipp: Formulieren Sie sachlich. Verweisen Sie auf die konkreten GOÄ-/GOZ-Ziffern und die fehlende Begründung. Das zeigt, dass Sie informiert sind.

Schritt 3: PKV einschalten

Als Privatversicherter können Sie die Rechnung Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) zur Prüfung vorlegen — auch bevor Sie bezahlen. Die meisten PKV-Unternehmen haben eigene Abrechnungsabteilungen, die Rechnungen auf GOÄ-/GOZ-Konformität prüfen.

Der PKV-Verband bietet zudem ein kostenloses Informationsportal mit Hinweisen zur Rechnungsprüfung.

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Schritt 4: Ärztekammer / Zahnärztekammer

Jede Landesärztekammer (bzw. Landeszahnärztekammer) bietet eine Rechnungsprüfung an. Die Kammer prüft die Rechnung auf Vereinbarkeit mit der Berufsordnung und der GOÄ/GOZ. Das Verfahren ist in der Regel kostenlos.

Hinweis: Manche Kammern nehmen Streitigkeiten erst ab einem Differenzbetrag von 50 € an.

Zusätzlich vermitteln Ärztekammern als Schlichtungsstelle zwischen Patient und Arzt. Die Empfehlung der Schlichtungsstelle ist nicht rechtlich bindend, wird aber in der Praxis oft akzeptiert.

Schritt 5: Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen beraten bei Streitigkeiten mit Ärzten über die Abrechnung. Die Beratung ist kostenpflichtig (in der Regel 10-30 €), aber unabhängig und kompetent.

Schritt 6: Rechtlicher Weg

Als letztes Mittel bleibt der Weg zum Zivilgericht. Beachten Sie:

  • Die reguläre Verjährungsfrist für Arztrechnungen beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB), beginnend am Ende des Jahres der Rechnungsstellung.
  • Es gibt keine formale Widerspruchsfrist — die Arztrechnung ist eine zivilrechtliche Forderung.
  • Bei einem Mahnbescheid müssen Sie innerhalb von 2 Wochen reagieren.
  • Ein Fachanwalt für Medizinrecht kann die Erfolgsaussichten einschätzen.
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Muss ich während der Prüfung bezahlen?

Eine Arztrechnung ist grundsätzlich sofort fällig. Wenn Sie die Rechnung beanstanden, empfiehlt es sich:

  • Den unstrittigen Teil zu bezahlen
  • Den strittigen Teil schriftlich zu beanstanden und die Gründe darzulegen
  • Eine Frist zur Stellungnahme zu setzen (z. B. 14 Tage)

So zeigen Sie Zahlungswilligkeit und geraten nicht in Verzug für den berechtigten Teil.

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