Arztrechnung prüfen — Schritt für Schritt
Als Privatpatient erhalten Sie nach jeder Behandlung eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Doch wie erkennen Sie, ob die Abrechnung korrekt ist? Diese Anleitung zeigt Ihnen, worauf Sie achten müssen.
1. Pflichtangaben auf der Rechnung
Eine ordnungsgemäße Arztrechnung muss nach § 12 GOÄ folgende Angaben enthalten:
- Datum der Leistungserbringung
- Gebührennummer (GOÄ-/GOZ-Ziffer) und Bezeichnung der Leistung
- Steigerungsfaktor mit Begründung (falls über Schwellenwert)
- Betrag je Leistung
- Diagnose (bei ärztlichen Leistungen nach § 12 Abs. 3 GOÄ)
- Bei Auslagen über 25,56 €: Einzelnachweis
Fehlt eine dieser Angaben, können Sie die Rechnung zurückweisen und eine korrekte Rechnung anfordern.
2. Gebührenziffern prüfen
Jede ärztliche Leistung ist einer bestimmten Gebührenziffer zugeordnet. Prüfen Sie:
- Stimmt die Ziffer mit der tatsächlich erbrachten Leistung überein?
- Wurde die gleiche Leistung mehrfach abgerechnet?
- Gibt es Zielleistungen, die Teilleistungen bereits enthalten? (z. B. GOÄ 5 enthält GOÄ 1)
Nutzen Sie unser GOÄ-Verzeichnis oder GOZ-Verzeichnis, um die Beschreibung jeder Ziffer nachzuschlagen.
3. Steigerungsfaktoren kontrollieren
Der Steigerungsfaktor multipliziert den Grundbetrag einer Leistung. Für die GOÄ gelten folgende Grenzen:
| Leistungsart | Schwellenwert | Höchstsatz |
|---|---|---|
| Persönlich-ärztlich (B–L) | 2,3× | 3,5× |
| Medizinisch-technisch (A, E, O) | 1,8× | 2,5× |
| Labor (M) | 1,15× | 1,3× |
| GOZ (alle Leistungen) | 2,3× | 3,5× |
Liegt der Faktor über dem Schwellenwert, muss der Arzt eine nachvollziehbare, patientenbezogene Begründung auf der Rechnung angeben. Liegt der Faktor über dem Höchstsatz, ist eine vorherige schriftliche Honorarvereinbarung (§ 2 GOÄ) erforderlich.
Mehr dazu in unserem Artikel Steigerungsfaktor erklärt.
4. Betrag nachrechnen
Die Berechnung jeder Position folgt der Formel:
Der GOÄ-Punktwert beträgt 0,0582873 € (seit 1996 unverändert), der GOZ-Punktwert 0,0562421 € (seit 1988 unverändert).
Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechnungsprüfer, um alle Positionen automatisch berechnen und bewerten zu lassen.
5. Material- und Laborkosten
Materialien und Laborkosten dürfen gesondert berechnet werden. Prüfen Sie:
- Sind die Kosten nachvollziehbar aufgeschlüsselt?
- Bei Auslagen über 25,56 €: Liegt ein Einzelnachweis bei?
- Stimmen die Laborkosten mit dem Laborbeleg überein?
6. Bei Auffälligkeiten handeln
Wenn Sie Unstimmigkeiten feststellen, lesen Sie unseren Artikel Arztrechnung zu hoch? Das können Sie tun.
Jetzt Ihre Rechnung prüfen
Geben Sie Ihre GOÄ- oder GOZ-Positionen ein und sehen Sie sofort, ob die Steigerungsfaktoren im Rahmen liegen.
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