GOÄ Ziffer 2010

Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf operativem Wege aus Weichteilen und/oder Knochen

Eckdaten

Abschnitt
LChirurgie, Orthopädie
Punktzahl
379
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
22,09 €
Schwellenwert (2.3×)
50,81 €
Höchstsatz (3.5×)
77,32 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×22,09 €Normal
1.5×33,14 €Normal
1.8×39,76 €Normal
2.0×44,18 €Normal
2.3×50,81 €Normal
2.5×55,23 €Erhöht
3.0×66,27 €Erhöht
3.5×77,32 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 2010 ("Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf operativem Wege aus Weichteilen und/oder Knochen") liegt der Normalbetrag bei 50,81 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 77,32 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.