GOÄ Ziffer 3607
Thromboplastinzeit (Prothrombinzeit, TPZ, Quickwert), Einfachbestimmung
Eckdaten
- Abschnitt
- M — Laboratoriumsuntersuchungen
- Punktzahl
- 50
- Punktwert
- 0,0582873 €
- Einfachsatz (1,0×)
- 2,91 €
- Schwellenwert (1.15×)
- 3,35 €
- Höchstsatz (1.3×)
- 3,79 €
Gebührentabelle
| Faktor | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| 1.0× | 2,91 € | Normal |
| 1.5× | 4,37 € | Überhöht |
| 1.8× | 5,25 € | Überhöht |
Was bedeutet das?
Für die GOÄ-Ziffer 3607 ("Thromboplastinzeit (Prothrombinzeit, TPZ, Quickwert), Einfachbestimmung") liegt der Normalbetrag bei 3,35 € (Schwellenwert 1.15×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 3,79 € (1.3×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.