GOÄ Ziffer 4005
Höchstwert für die Leistung nach Nummer 4004
Eckdaten
- Abschnitt
- M — Laboratoriumsuntersuchungen
- Punktzahl
- 3000
- Punktwert
- 0,0582873 €
- Einfachsatz (1,0×)
- 174,86 €
- Schwellenwert (1.15×)
- 201,09 €
- Höchstsatz (1.3×)
- 227,32 €
Gebührentabelle
| Faktor | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| 1.0× | 174,86 € | Normal |
| 1.5× | 262,29 € | Überhöht |
| 1.8× | 314,75 € | Überhöht |
Was bedeutet das?
Für die GOÄ-Ziffer 4005 ("Höchstwert für die Leistung nach Nummer 4004") liegt der Normalbetrag bei 201,09 € (Schwellenwert 1.15×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 227,32 € (1.3×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.