GOÄ Ziffer 4079
Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 4071 bis 4078 bei Anwendung der Gaschromatographie-Massenspektrometrie
Eckdaten
- Abschnitt
- M — Laboratoriumsuntersuchungen
- Punktzahl
- 350
- Punktwert
- 0,0582873 €
- Einfachsatz (1,0×)
- 20,40 €
- Schwellenwert (1.15×)
- 23,46 €
- Höchstsatz (1.3×)
- 26,52 €
Gebührentabelle
| Faktor | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| 1.0× | 20,40 € | Normal |
| 1.5× | 30,60 € | Überhöht |
| 1.8× | 36,72 € | Überhöht |
Was bedeutet das?
Für die GOÄ-Ziffer 4079 ("Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 4071 bis 4078 bei Anwendung der Gaschromatographie-Massenspektrometrie") liegt der Normalbetrag bei 23,46 € (Schwellenwert 1.15×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 26,52 € (1.3×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.