GOÄ Ziffer 4079

Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 4071 bis 4078 bei Anwendung der Gaschromatographie-Massenspektrometrie

Eckdaten

Abschnitt
MLaboratoriumsuntersuchungen
Punktzahl
350
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
20,40 €
Schwellenwert (1.15×)
23,46 €
Höchstsatz (1.3×)
26,52 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×20,40 €Normal
1.5×30,60 €Überhöht
1.8×36,72 €Überhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 4079 ("Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 4071 bis 4078 bei Anwendung der Gaschromatographie-Massenspektrometrie") liegt der Normalbetrag bei 23,46 € (Schwellenwert 1.15×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 26,52 € (1.3×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.