GOÄ Ziffer 4104
Hungerversuch (Zweimalige Bestimmung von C-Peptid)
Eckdaten
- Abschnitt
- M — Laboratoriumsuntersuchungen
- Punktzahl
- 960
- Punktwert
- 0,0582873 €
- Einfachsatz (1,0×)
- 55,96 €
- Schwellenwert (1.15×)
- 64,35 €
- Höchstsatz (1.3×)
- 72,74 €
Gebührentabelle
| Faktor | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| 1.0× | 55,96 € | Normal |
| 1.5× | 83,93 € | Überhöht |
| 1.8× | 100,72 € | Überhöht |
Was bedeutet das?
Für die GOÄ-Ziffer 4104 ("Hungerversuch (Zweimalige Bestimmung von C-Peptid)") liegt der Normalbetrag bei 64,35 € (Schwellenwert 1.15×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 72,74 € (1.3×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.