GOÄ Ziffer 452

Intravenöse Narkose (mehrmalige Verabreichung des Narkotikums)

Eckdaten

Abschnitt
DAnästhesieleistungen
Punktzahl
190
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
11,07 €
Schwellenwert (2.3×)
25,47 €
Höchstsatz (3.5×)
38,76 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×11,07 €Normal
1.5×16,61 €Normal
1.8×19,93 €Normal
2.0×22,15 €Normal
2.3×25,47 €Normal
2.5×27,69 €Erhöht
3.0×33,22 €Erhöht
3.5×38,76 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 452 ("Intravenöse Narkose (mehrmalige Verabreichung des Narkotikums)") liegt der Normalbetrag bei 25,47 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 38,76 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.