GOÄ Ziffer 4671
Elektronenmikroskopischer Nachweis und Identifizierung von Viren nach Anzüchtung, je Untersuchung
Eckdaten
- Abschnitt
- M — Laboratoriumsuntersuchungen
- Punktzahl
- 3180
- Punktwert
- 0,0582873 €
- Einfachsatz (1,0×)
- 185,35 €
- Schwellenwert (1.15×)
- 213,16 €
- Höchstsatz (1.3×)
- 240,96 €
Gebührentabelle
| Faktor | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| 1.0× | 185,35 € | Normal |
| 1.5× | 278,03 € | Überhöht |
| 1.8× | 333,64 € | Überhöht |
Was bedeutet das?
Für die GOÄ-Ziffer 4671 ("Elektronenmikroskopischer Nachweis und Identifizierung von Viren nach Anzüchtung, je Untersuchung") liegt der Normalbetrag bei 213,16 € (Schwellenwert 1.15×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 240,96 € (1.3×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.