GOÄ Ziffer 5115

Untersuchung von Teilen der Hand oder des Fußes mittels Feinstfokustechnik (Fokusgröße maximal 0,2 mm) oder Xeroradiographietechnik zur

Eckdaten

Abschnitt
OStrahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und Strahlentherapie
Punktzahl
400
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
23,31 €
Schwellenwert (1.8×)
41,97 €
Höchstsatz (2.5×)
58,29 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×23,31 €Normal
1.5×34,97 €Normal
1.8×41,97 €Normal
2.0×46,63 €Erhöht
2.3×53,62 €Erhöht
2.5×58,29 €Erhöht
3.0×69,94 €Überhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 5115 ("Untersuchung von Teilen der Hand oder des Fußes mittels Feinstfokustechnik (Fokusgröße maximal 0,2 mm) oder Xeroradiographietechnik zur") liegt der Normalbetrag bei 41,97 € (Schwellenwert 1.8×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 58,29 € (2.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

Weitere Ziffern in Abschnitt OStrahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und Strahlentherapie