GOÄ Ziffer 675

Pneumothoraxfüllung - gegebenenfalls einschließlich Röntgendurchleuchtungen vor und nach der Füllung -

Eckdaten

Abschnitt
FInnere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Punktzahl
275
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
16,03 €
Schwellenwert (2.3×)
36,87 €
Höchstsatz (3.5×)
56,10 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×16,03 €Normal
1.5×24,04 €Normal
1.8×28,85 €Normal
2.0×32,06 €Normal
2.3×36,87 €Normal
2.5×40,07 €Erhöht
3.0×48,09 €Erhöht
3.5×56,10 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 675 ("Pneumothoraxfüllung - gegebenenfalls einschließlich Röntgendurchleuchtungen vor und nach der Füllung -") liegt der Normalbetrag bei 36,87 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 56,10 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

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