GOZ Ziffer 0110

Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops bei den Leistungen nach den Nummern 2195, 2330, 2340, 2360, 2410, 2440, 3020, 3030, 3040, 3045,

Eckdaten

Abschnitt
Punktzahl
400
Punktwert
0,0562421
Einfachsatz (1,0×)
22,50 €
Schwellenwert (2.3×)
51,74 €
Höchstsatz (3.5×)
78,74 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×22,50 €Normal
1.5×33,75 €Normal
1.8×40,49 €Normal
2.0×44,99 €Normal
2.3×51,74 €Normal
2.5×56,24 €Erhöht
3.0×67,49 €Erhöht
3.5×78,74 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOZ-Ziffer 0110 ("Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops bei den Leistungen nach den Nummern 2195, 2330, 2340, 2360, 2410, 2440, 3020, 3030, 3040, 3045,") liegt der Normalbetrag bei 51,74 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 78,74 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.