GOZ Ziffer 1030

Lokale Anwendung von Medikamenten zur Kariesvorbeugung oder initialen Kariesbehandlung mit einer individuell gefertigten Schiene als

Eckdaten

Abschnitt
BProphylaktische Leistungen
Punktzahl
90
Punktwert
0,0562421
Einfachsatz (1,0×)
5,06 €
Schwellenwert (2.3×)
11,64 €
Höchstsatz (3.5×)
17,72 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×5,06 €Normal
1.5×7,59 €Normal
1.8×9,11 €Normal
2.0×10,12 €Normal
2.3×11,64 €Normal
2.5×12,65 €Erhöht
3.0×15,19 €Erhöht
3.5×17,72 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOZ-Ziffer 1030 ("Lokale Anwendung von Medikamenten zur Kariesvorbeugung oder initialen Kariesbehandlung mit einer individuell gefertigten Schiene als") liegt der Normalbetrag bei 11,64 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 17,72 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

Weitere Ziffern in Abschnitt BProphylaktische Leistungen