GOZ Ziffer 3300

Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff (z. B. Tamponieren), als selbstständige Leistung, je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden

Eckdaten

Abschnitt
DChirurgische Leistungen
Punktzahl
65
Punktwert
0,0562421
Einfachsatz (1,0×)
3,66 €
Schwellenwert (2.3×)
8,41 €
Höchstsatz (3.5×)
12,80 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×3,66 €Normal
1.5×5,48 €Normal
1.8×6,58 €Normal
2.0×7,31 €Normal
2.3×8,41 €Normal
2.5×9,14 €Erhöht
3.0×10,97 €Erhöht
3.5×12,80 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOZ-Ziffer 3300 ("Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff (z. B. Tamponieren), als selbstständige Leistung, je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden") liegt der Normalbetrag bei 8,41 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 12,80 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.