GOÄ-Reform — Was ändert sich?
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) stammt in ihrer aktuellen Fassung aus dem Jahr 1996 — der Punktwert wurde seit fast 30 Jahren nicht angepasst. Eine umfassende Reform ist seit Jahren in Arbeit. Hier der aktuelle Stand.
Aktueller Zeitplan
Der 129. Deutsche Ärztetag in Leipzig stimmt mit großer Mehrheit (212 Ja, 19 Nein) dem Entwurf der GOÄneu zu.
Der Entwurf wird an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken übergeben.
Ministerin Warken bestätigt die Umsetzung der GOÄ-Reform.
Ein Regelungsentwurf des Ministeriums wird erwartet.
Realistischer frühester Zeitpunkt für das Inkrafttreten (nach Kabinettsbeschluss und Bundesrat-Zustimmung).
Die GOÄ ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung und erfordert die Zustimmung des Bundesrats — sie durchläuft nicht das reguläre Gesetzgebungsverfahren des Bundestags.
Was soll sich ändern?
Neues Gebührensystem
Das bisherige System aus Punktzahl × Punktwert × Steigerungsfaktor soll durch feste Euro-Beträge pro Leistung ersetzt werden. Statt eines variablen Steigerungsfaktors gibt es einen „nicht unterschreitbaren Gebührensatz". Überschreitungen sollen wie bisher eine schriftliche Honorarvereinbarung erfordern.
Mehr Leistungsziffern
Der Entwurf sieht rund 5.595 Gebührenpositionen vor — etwa doppelt so viele wie in der aktuellen GOÄ. Damit sollen moderne Behandlungsmethoden besser abgebildet werden, die bisher nur über Analogziffern abrechenbar waren.
Fokus auf „sprechende Medizin"
Beratungsgespräche, Aufklärung und Koordination sollen höher bewertet werden. Das Ziel: Die ärztliche Zuwendungszeit wird gegenüber apparativen Leistungen aufgewertet.
Was bedeutet das für Patienten?
- Kurzfristig (2026): Es ändert sich nichts. Die aktuelle GOÄ mit Punktwert 0,0582873 € und den bekannten Steigerungsfaktoren gilt weiterhin.
- Mittelfristig (2027–2028): Mit Inkrafttreten der GOÄneu werden Rechnungen anders aussehen — feste Eurobeträge statt Punktzahl × Punktwert × Faktor.
- Transparenz: Durch feste Beträge statt Faktoren sollen Rechnungen für Patienten leichter verständlich werden.
- Kosten: Ob die Gesamtkosten steigen oder sinken, ist umstritten. Die Bundesärztekammer betont die Kostenneutralität, Versicherer befürchten Mehrkosten.
GOZ-Reform?
Für die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) gibt es derzeit keinen konkreten Reformentwurf. Der Punktwert ist seit 1988 unverändert (0,0562421 €). Die Zahnärzteschaft fordert seit Jahren eine Anpassung, bisher ohne Ergebnis.
Was können Sie jetzt tun?
Solange die aktuelle GOÄ gilt, können Sie mit unserem Rechnungsprüfer jede Privatrechnung auf Korrektheit prüfen. Wir werden das Tool aktualisieren, sobald die GOÄneu in Kraft tritt.
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Geben Sie Ihre GOÄ- oder GOZ-Positionen ein und sehen Sie sofort, ob die Steigerungsfaktoren im Rahmen liegen.
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