GOÄ Ziffer 1270

Unterstützende oder ergänzende pleoptische oder orthoptische Behandlung an optischen Zusatz- oder Übungsgeräten, Mindestdauer 20 Minuten

Eckdaten

Abschnitt
IAugenheilkunde
Punktzahl
54
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
3,15 €
Schwellenwert (2.3×)
7,24 €
Höchstsatz (3.5×)
11,02 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×3,15 €Normal
1.5×4,72 €Normal
1.8×5,67 €Normal
2.0×6,30 €Normal
2.3×7,24 €Normal
2.5×7,87 €Erhöht
3.0×9,44 €Erhöht
3.5×11,02 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 1270 ("Unterstützende oder ergänzende pleoptische oder orthoptische Behandlung an optischen Zusatz- oder Übungsgeräten, Mindestdauer 20 Minuten") liegt der Normalbetrag bei 7,24 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 11,02 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.