GOÄ Ziffer 1275

Entfernung von oberflächlichen Fremdkörpern von der Bindehaut und/oder der Hornhaut

Eckdaten

Abschnitt
IAugenheilkunde
Punktzahl
37
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
2,16 €
Schwellenwert (2.3×)
4,96 €
Höchstsatz (3.5×)
7,55 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×2,16 €Normal
1.5×3,23 €Normal
1.8×3,88 €Normal
2.0×4,31 €Normal
2.3×4,96 €Normal
2.5×5,39 €Erhöht
3.0×6,47 €Erhöht
3.5×7,55 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 1275 ("Entfernung von oberflächlichen Fremdkörpern von der Bindehaut und/oder der Hornhaut") liegt der Normalbetrag bei 4,96 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 7,55 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.