GOÄ Ziffer 1280
Entfernung von eisenhaltigen Fremdkörpern aus dem Augeninnern mit Hilfe des Magneten - einschließlich Eröffnung des Augapfels -
Eckdaten
- Abschnitt
- I — Augenheilkunde
- Punktzahl
- 1290
- Punktwert
- 0,0582873 €
- Einfachsatz (1,0×)
- 75,19 €
- Schwellenwert (2.3×)
- 172,94 €
- Höchstsatz (3.5×)
- 263,17 €
Gebührentabelle
| Faktor | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| 1.0× | 75,19 € | Normal |
| 1.5× | 112,79 € | Normal |
| 1.8× | 135,34 € | Normal |
| 2.0× | 150,38 € | Normal |
| 2.3× | 172,94 € | Normal |
| 2.5× | 187,98 € | Erhöht |
| 3.0× | 225,57 € | Erhöht |
| 3.5× | 263,17 € | Erhöht |
Was bedeutet das?
Für die GOÄ-Ziffer 1280 ("Entfernung von eisenhaltigen Fremdkörpern aus dem Augeninnern mit Hilfe des Magneten - einschließlich Eröffnung des Augapfels -") liegt der Normalbetrag bei 172,94 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 263,17 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.