GOÄ Ziffer 211

Kleiner Schienenverband - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene -

Eckdaten

Abschnitt
CNichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Punktzahl
60
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
3,50 €
Schwellenwert (2.3×)
8,04 €
Höchstsatz (3.5×)
12,24 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×3,50 €Normal
1.5×5,25 €Normal
1.8×6,30 €Normal
2.0×6,99 €Normal
2.3×8,04 €Normal
2.5×8,74 €Erhöht
3.0×10,49 €Erhöht
3.5×12,24 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 211 ("Kleiner Schienenverband - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene -") liegt der Normalbetrag bei 8,04 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 12,24 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

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