GOÄ Ziffer 247

Fensterung, Spaltung, Schieneneinsetzung, Anlegung eines Gehbügels oder einer Abrollsohle bei einem nicht an demselben Tag angelegten Gipsverband

Eckdaten

Abschnitt
CNichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Punktzahl
110
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
6,41 €
Schwellenwert (2.3×)
14,75 €
Höchstsatz (3.5×)
22,44 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×6,41 €Normal
1.5×9,62 €Normal
1.8×11,54 €Normal
2.0×12,82 €Normal
2.3×14,75 €Normal
2.5×16,03 €Erhöht
3.0×19,23 €Erhöht
3.5×22,44 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 247 ("Fensterung, Spaltung, Schieneneinsetzung, Anlegung eines Gehbügels oder einer Abrollsohle bei einem nicht an demselben Tag angelegten Gipsverband") liegt der Normalbetrag bei 14,75 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 22,44 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

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