GOÄ Ziffer 2331

Einrichtung gebrochener Knochen der Handwurzel oder der Mittelhand, der Fußwurzel oder des Mittelfußes

Eckdaten

Abschnitt
LChirurgie, Orthopädie
Punktzahl
227
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
13,23 €
Schwellenwert (2.3×)
30,43 €
Höchstsatz (3.5×)
46,31 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×13,23 €Normal
1.5×19,85 €Normal
1.8×23,82 €Normal
2.0×26,46 €Normal
2.3×30,43 €Normal
2.5×33,08 €Erhöht
3.0×39,69 €Erhöht
3.5×46,31 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 2331 ("Einrichtung gebrochener Knochen der Handwurzel oder der Mittelhand, der Fußwurzel oder des Mittelfußes") liegt der Normalbetrag bei 30,43 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 46,31 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.