GOÄ Ziffer 2757
Radikaloperation der bösartigen Schilddrüsengeschwulst - einschließlich Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete und gegebenenfalls der
Eckdaten
- Abschnitt
- L — Chirurgie, Orthopädie
- Punktzahl
- 3700
- Punktwert
- 0,0582873 €
- Einfachsatz (1,0×)
- 215,66 €
- Schwellenwert (2.3×)
- 496,02 €
- Höchstsatz (3.5×)
- 754,82 €
Gebührentabelle
| Faktor | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| 1.0× | 215,66 € | Normal |
| 1.5× | 323,49 € | Normal |
| 1.8× | 388,19 € | Normal |
| 2.0× | 431,33 € | Normal |
| 2.3× | 496,02 € | Normal |
| 2.5× | 539,16 € | Erhöht |
| 3.0× | 646,99 € | Erhöht |
| 3.5× | 754,82 € | Erhöht |
Was bedeutet das?
Für die GOÄ-Ziffer 2757 ("Radikaloperation der bösartigen Schilddrüsengeschwulst - einschließlich Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete und gegebenenfalls der") liegt der Normalbetrag bei 496,02 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 754,82 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.