GOÄ Ziffer 2971

Spülung des Pleuraraumes bei liegender Drainage - gegebenenfalls einschließlich Einbringung von Arzneimitteln -

Eckdaten

Abschnitt
LChirurgie, Orthopädie
Punktzahl
148
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
8,63 €
Schwellenwert (2.3×)
19,84 €
Höchstsatz (3.5×)
30,19 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×8,63 €Normal
1.5×12,94 €Normal
1.8×15,53 €Normal
2.0×17,25 €Normal
2.3×19,84 €Normal
2.5×21,57 €Erhöht
3.0×25,88 €Erhöht
3.5×30,19 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 2971 ("Spülung des Pleuraraumes bei liegender Drainage - gegebenenfalls einschließlich Einbringung von Arzneimitteln -") liegt der Normalbetrag bei 19,84 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 30,19 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.