GOÄ Ziffer 3317

Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für Rumpf und Kopf oder Rumpf und Arm oder Rumpf, Kopf und Arm .................

Eckdaten

Abschnitt
LChirurgie, Orthopädie
Punktzahl
946
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
55,14 €
Schwellenwert (2.3×)
126,82 €
Höchstsatz (3.5×)
192,99 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×55,14 €Normal
1.5×82,71 €Normal
1.8×99,25 €Normal
2.0×110,28 €Normal
2.3×126,82 €Normal
2.5×137,85 €Erhöht
3.0×165,42 €Erhöht
3.5×192,99 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 3317 ("Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für Rumpf und Kopf oder Rumpf und Arm oder Rumpf, Kopf und Arm .................") liegt der Normalbetrag bei 126,82 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 192,99 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.