GOÄ Ziffer 3939

Gerinnungsfaktor (II, V, VIII, IX, X), je Faktor

Eckdaten

Abschnitt
MLaboratoriumsuntersuchungen
Punktzahl
460
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
26,81 €
Schwellenwert (1.15×)
30,83 €
Höchstsatz (1.3×)
34,86 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×26,81 €Normal
1.5×40,22 €Überhöht
1.8×48,26 €Überhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 3939 ("Gerinnungsfaktor (II, V, VIII, IX, X), je Faktor") liegt der Normalbetrag bei 30,83 € (Schwellenwert 1.15×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 34,86 € (1.3×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.