GOÄ Ziffer 3940

Gerinnungsfaktor (VII, XI, XII), je Faktor

Eckdaten

Abschnitt
MLaboratoriumsuntersuchungen
Punktzahl
720
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
41,97 €
Schwellenwert (1.15×)
48,26 €
Höchstsatz (1.3×)
54,56 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×41,97 €Normal
1.5×62,95 €Überhöht
1.8×75,54 €Überhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 3940 ("Gerinnungsfaktor (VII, XI, XII), je Faktor") liegt der Normalbetrag bei 48,26 € (Schwellenwert 1.15×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 54,56 € (1.3×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.