GOÄ Ziffer 5150

Speiseröhre, gegebenenfalls einschließlich ösophago-gastraler Übergang, Kontrastuntersuchung (auch Doppelkontrast) -einschließlich Durchleuchtung(en)

Eckdaten

Abschnitt
OStrahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und Strahlentherapie
Punktzahl
550
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
32,06 €
Schwellenwert (1.8×)
57,70 €
Höchstsatz (2.5×)
80,15 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×32,06 €Normal
1.5×48,09 €Normal
1.8×57,70 €Normal
2.0×64,12 €Erhöht
2.3×73,73 €Erhöht
2.5×80,15 €Erhöht
3.0×96,17 €Überhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 5150 ("Speiseröhre, gegebenenfalls einschließlich ösophago-gastraler Übergang, Kontrastuntersuchung (auch Doppelkontrast) -einschließlich Durchleuchtung(en)") liegt der Normalbetrag bei 57,70 € (Schwellenwert 1.8×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 80,15 € (2.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

Weitere Ziffern in Abschnitt OStrahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und Strahlentherapie