GOÄ Ziffer 5169
Pharyngographie unter Verwendung kinematographischer Techniken - einschließlich Durchleuchtung(en) und einschließlich der Darstellung der gesamten
Eckdaten
- Abschnitt
- O — Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und Strahlentherapie
- Punktzahl
- 1100
- Punktwert
- 0,0582873 €
- Einfachsatz (1,0×)
- 64,12 €
- Schwellenwert (1.8×)
- 115,41 €
- Höchstsatz (2.5×)
- 160,29 €
Gebührentabelle
| Faktor | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| 1.0× | 64,12 € | Normal |
| 1.5× | 96,17 € | Normal |
| 1.8× | 115,41 € | Normal |
| 2.0× | 128,23 € | Erhöht |
| 2.3× | 147,47 € | Erhöht |
| 2.5× | 160,29 € | Erhöht |
| 3.0× | 192,35 € | Überhöht |
Was bedeutet das?
Für die GOÄ-Ziffer 5169 ("Pharyngographie unter Verwendung kinematographischer Techniken - einschließlich Durchleuchtung(en) und einschließlich der Darstellung der gesamten") liegt der Normalbetrag bei 115,41 € (Schwellenwert 1.8×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 160,29 € (2.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.