GOÄ Ziffer 5339
Ergänzende Projektion(en) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5338 - einschließlich Durchleuchtung(en) -, insgesamt
Eckdaten
- Abschnitt
- O — Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und Strahlentherapie
- Punktzahl
- 250
- Punktwert
- 0,0582873 €
- Einfachsatz (1,0×)
- 14,57 €
- Schwellenwert (1.8×)
- 26,23 €
- Höchstsatz (2.5×)
- 36,43 €
Gebührentabelle
| Faktor | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| 1.0× | 14,57 € | Normal |
| 1.5× | 21,86 € | Normal |
| 1.8× | 26,23 € | Normal |
| 2.0× | 29,14 € | Erhöht |
| 2.3× | 33,52 € | Erhöht |
| 2.5× | 36,43 € | Erhöht |
| 3.0× | 43,72 € | Überhöht |
Was bedeutet das?
Für die GOÄ-Ziffer 5339 ("Ergänzende Projektion(en) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5338 - einschließlich Durchleuchtung(en) -, insgesamt") liegt der Normalbetrag bei 26,23 € (Schwellenwert 1.8×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 36,43 € (2.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.