GOÄ Ziffer 5470

Nachweis und/oder quantitative Bestimmung von Resorption, Exkretion oder Verlust von körpereigenen Stoffen (durch Bilanzierung nach radioaktiver

Eckdaten

Abschnitt
OStrahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und Strahlentherapie
Punktzahl
950
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
55,37 €
Schwellenwert (1.8×)
99,67 €
Höchstsatz (2.5×)
138,43 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×55,37 €Normal
1.5×83,06 €Normal
1.8×99,67 €Normal
2.0×110,75 €Erhöht
2.3×127,36 €Erhöht
2.5×138,43 €Erhöht
3.0×166,12 €Überhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 5470 ("Nachweis und/oder quantitative Bestimmung von Resorption, Exkretion oder Verlust von körpereigenen Stoffen (durch Bilanzierung nach radioaktiver") liegt der Normalbetrag bei 99,67 € (Schwellenwert 1.8×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 138,43 € (2.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

Weitere Ziffern in Abschnitt OStrahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und Strahlentherapie