GOÄ Ziffer 5730
Magnetresonanztomographie einer oder mehrerer Extremität(en) mit Darstellung von mindestens zwei großen Gelenken einer Extremität
Eckdaten
- Abschnitt
- O — Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und Strahlentherapie
- Punktzahl
- 4000
- Punktwert
- 0,0582873 €
- Einfachsatz (1,0×)
- 233,15 €
- Schwellenwert (1.8×)
- 419,67 €
- Höchstsatz (2.5×)
- 582,87 €
Gebührentabelle
| Faktor | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| 1.0× | 233,15 € | Normal |
| 1.5× | 349,72 € | Normal |
| 1.8× | 419,67 € | Normal |
| 2.0× | 466,30 € | Erhöht |
| 2.3× | 536,24 € | Erhöht |
| 2.5× | 582,87 € | Erhöht |
| 3.0× | 699,45 € | Überhöht |
Was bedeutet das?
Für die GOÄ-Ziffer 5730 ("Magnetresonanztomographie einer oder mehrerer Extremität(en) mit Darstellung von mindestens zwei großen Gelenken einer Extremität") liegt der Normalbetrag bei 419,67 € (Schwellenwert 1.8×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 582,87 € (2.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.