GOÄ Ziffer 5832

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5831 bei Anwendung eines Simulators und Anfertigung einer Körperquerschnittszeichnung oder Benutzung eines

Eckdaten

Abschnitt
OStrahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und Strahlentherapie
Punktzahl
500
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
29,14 €
Schwellenwert (1.8×)
52,46 €
Höchstsatz (2.5×)
72,86 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×29,14 €Normal
1.5×43,72 €Normal
1.8×52,46 €Normal
2.0×58,29 €Erhöht
2.3×67,03 €Erhöht
2.5×72,86 €Erhöht
3.0×87,43 €Überhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 5832 ("Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5831 bei Anwendung eines Simulators und Anfertigung einer Körperquerschnittszeichnung oder Benutzung eines") liegt der Normalbetrag bei 52,46 € (Schwellenwert 1.8×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 72,86 € (2.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

Weitere Ziffern in Abschnitt OStrahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und Strahlentherapie