GOÄ Ziffer 5834
Bestrahlung mittels Telekobaltgerät mit bis zu zwei Strahleneintrittsfeldern - gegebenenfalls unter Anwendung von vorgefertigten, wiederverwendbaren
Eckdaten
- Abschnitt
- O — Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und Strahlentherapie
- Punktzahl
- 720
- Punktwert
- 0,0582873 €
- Einfachsatz (1,0×)
- 41,97 €
- Schwellenwert (1.8×)
- 75,54 €
- Höchstsatz (2.5×)
- 104,92 €
Gebührentabelle
| Faktor | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| 1.0× | 41,97 € | Normal |
| 1.5× | 62,95 € | Normal |
| 1.8× | 75,54 € | Normal |
| 2.0× | 83,93 € | Erhöht |
| 2.3× | 96,52 € | Erhöht |
| 2.5× | 104,92 € | Erhöht |
| 3.0× | 125,90 € | Überhöht |
Was bedeutet das?
Für die GOÄ-Ziffer 5834 ("Bestrahlung mittels Telekobaltgerät mit bis zu zwei Strahleneintrittsfeldern - gegebenenfalls unter Anwendung von vorgefertigten, wiederverwendbaren") liegt der Normalbetrag bei 75,54 € (Schwellenwert 1.8×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 104,92 € (2.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.