GOÄ Ziffer 5841

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5840 bei individueller Berechnung der Dosisverteilung mit Hilfe eines Prozeßrechners, je Bestrahlungsserie

Eckdaten

Abschnitt
OStrahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und Strahlentherapie
Punktzahl
2000
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
116,57 €
Schwellenwert (1.8×)
209,83 €
Höchstsatz (2.5×)
291,44 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×116,57 €Normal
1.5×174,86 €Normal
1.8×209,83 €Normal
2.0×233,15 €Erhöht
2.3×268,12 €Erhöht
2.5×291,44 €Erhöht
3.0×349,72 €Überhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 5841 ("Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5840 bei individueller Berechnung der Dosisverteilung mit Hilfe eines Prozeßrechners, je Bestrahlungsserie") liegt der Normalbetrag bei 209,83 € (Schwellenwert 1.8×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 291,44 € (2.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

Weitere Ziffern in Abschnitt OStrahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und Strahlentherapie