GOZ Ziffer 0030

Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans nach Befundaufnahme und gegebenenfalls Auswertung von Modellen

Eckdaten

Abschnitt
AAllgemeine zahnärztliche Leistungen
Punktzahl
200
Punktwert
0,0562421
Einfachsatz (1,0×)
11,25 €
Schwellenwert (2.3×)
25,87 €
Höchstsatz (3.5×)
39,37 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×11,25 €Normal
1.5×16,87 €Normal
1.8×20,25 €Normal
2.0×22,50 €Normal
2.3×25,87 €Normal
2.5×28,12 €Erhöht
3.0×33,75 €Erhöht
3.5×39,37 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOZ-Ziffer 0030 ("Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans nach Befundaufnahme und gegebenenfalls Auswertung von Modellen") liegt der Normalbetrag bei 25,87 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 39,37 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

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