GOZ Ziffer 0050
Abformung oder Teilabformung eines Kiefers für ein Situationsmodell einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung
Eckdaten
- Abschnitt
- A — Allgemeine zahnärztliche Leistungen
- Punktzahl
- 120
- Punktwert
- 0,0562421 €
- Einfachsatz (1,0×)
- 6,75 €
- Schwellenwert (2.3×)
- 15,52 €
- Höchstsatz (3.5×)
- 23,62 €
Gebührentabelle
| Faktor | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| 1.0× | 6,75 € | Normal |
| 1.5× | 10,12 € | Normal |
| 1.8× | 12,15 € | Normal |
| 2.0× | 13,50 € | Normal |
| 2.3× | 15,52 € | Normal |
| 2.5× | 16,87 € | Erhöht |
| 3.0× | 20,25 € | Erhöht |
| 3.5× | 23,62 € | Erhöht |
Was bedeutet das?
Für die GOZ-Ziffer 0050 ("Abformung oder Teilabformung eines Kiefers für ein Situationsmodell einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung") liegt der Normalbetrag bei 15,52 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 23,62 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.