GOZ Ziffer 0500

Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind, oder

Eckdaten

Abschnitt
Punktzahl
400
Punktwert
0,0562421
Einfachsatz (1,0×)
22,50 €
Schwellenwert (2.3×)
51,74 €
Höchstsatz (3.5×)
78,74 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×22,50 €Normal
1.5×33,75 €Normal
1.8×40,49 €Normal
2.0×44,99 €Normal
2.3×51,74 €Normal
2.5×56,24 €Erhöht
3.0×67,49 €Erhöht
3.5×78,74 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOZ-Ziffer 0500 ("Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind, oder") liegt der Normalbetrag bei 51,74 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 78,74 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.