GOZ Ziffer 0510

Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind Der

Eckdaten

Abschnitt
Punktzahl
750
Punktwert
0,0562421
Einfachsatz (1,0×)
42,18 €
Schwellenwert (2.3×)
97,02 €
Höchstsatz (3.5×)
147,64 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×42,18 €Normal
1.5×63,27 €Normal
1.8×75,93 €Normal
2.0×84,36 €Normal
2.3×97,02 €Normal
2.5×105,45 €Erhöht
3.0×126,54 €Erhöht
3.5×147,64 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOZ-Ziffer 0510 ("Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind Der") liegt der Normalbetrag bei 97,02 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 147,64 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.