GOZ Ziffer 0520

Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind Der

Eckdaten

Abschnitt
Punktzahl
1300
Punktwert
0,0562421
Einfachsatz (1,0×)
73,11 €
Schwellenwert (2.3×)
168,16 €
Höchstsatz (3.5×)
255,90 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×73,11 €Normal
1.5×109,67 €Normal
1.8×131,61 €Normal
2.0×146,23 €Normal
2.3×168,16 €Normal
2.5×182,79 €Erhöht
3.0×219,34 €Erhöht
3.5×255,90 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOZ-Ziffer 0520 ("Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind Der") liegt der Normalbetrag bei 168,16 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 255,90 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.