GOZ Ziffer 7010
Eingliederung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche
Eckdaten
- Abschnitt
- H — Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen
- Punktzahl
- 800
- Punktwert
- 0,0562421 €
- Einfachsatz (1,0×)
- 44,99 €
- Schwellenwert (2.3×)
- 103,49 €
- Höchstsatz (3.5×)
- 157,48 €
Gebührentabelle
| Faktor | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| 1.0× | 44,99 € | Normal |
| 1.5× | 67,49 € | Normal |
| 1.8× | 80,99 € | Normal |
| 2.0× | 89,99 € | Normal |
| 2.3× | 103,49 € | Normal |
| 2.5× | 112,48 € | Erhöht |
| 3.0× | 134,98 € | Erhöht |
| 3.5× | 157,48 € | Erhöht |
Was bedeutet das?
Für die GOZ-Ziffer 7010 ("Eingliederung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche") liegt der Normalbetrag bei 103,49 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 157,48 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.