GOZ Ziffer 7030

Wiederherstellung der Funktion eines Aufbissbehelfs, z. B. durch Unterfütterung

Eckdaten

Abschnitt
HEingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen
Punktzahl
370
Punktwert
0,0562421
Einfachsatz (1,0×)
20,81 €
Schwellenwert (2.3×)
47,86 €
Höchstsatz (3.5×)
72,83 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×20,81 €Normal
1.5×31,21 €Normal
1.8×37,46 €Normal
2.0×41,62 €Normal
2.3×47,86 €Normal
2.5×52,02 €Erhöht
3.0×62,43 €Erhöht
3.5×72,83 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOZ-Ziffer 7030 ("Wiederherstellung der Funktion eines Aufbissbehelfs, z. B. durch Unterfütterung") liegt der Normalbetrag bei 47,86 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 72,83 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

Weitere Ziffern in Abschnitt HEingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen