GOÄ Ziffer 1406

Kinderaudiometrie (in der Regel bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres) zur Ermittlung des Schwellengehörs (Knochen- und Luftleitung) mit Hilfe von

Eckdaten

Abschnitt
JHals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Punktzahl
182
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
10,61 €
Schwellenwert (2.3×)
24,40 €
Höchstsatz (3.5×)
37,13 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×10,61 €Normal
1.5×15,91 €Normal
1.8×19,09 €Normal
2.0×21,22 €Normal
2.3×24,40 €Normal
2.5×26,52 €Erhöht
3.0×31,82 €Erhöht
3.5×37,13 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 1406 ("Kinderaudiometrie (in der Regel bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres) zur Ermittlung des Schwellengehörs (Knochen- und Luftleitung) mit Hilfe von") liegt der Normalbetrag bei 24,40 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 37,13 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.