GOÄ Ziffer 1415

Binokularmikroskopische Untersuchung des Trommelfells und/oder der Paukenhöhle zwecks diagnostischer Abklärung, als selbständige Leistung

Eckdaten

Abschnitt
JHals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Punktzahl
91
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
5,30 €
Schwellenwert (2.3×)
12,20 €
Höchstsatz (3.5×)
18,56 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×5,30 €Normal
1.5×7,96 €Normal
1.8×9,55 €Normal
2.0×10,61 €Normal
2.3×12,20 €Normal
2.5×13,26 €Erhöht
3.0×15,91 €Erhöht
3.5×18,56 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 1415 ("Binokularmikroskopische Untersuchung des Trommelfells und/oder der Paukenhöhle zwecks diagnostischer Abklärung, als selbständige Leistung") liegt der Normalbetrag bei 12,20 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 18,56 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.