GOÄ Ziffer 1436

Gezielte Anbringung von Ätzmitteln im hinteren Nasenraum unter Spiegelbeleuchtung oder Ätzung des Seitenstranges, auch beidseitig

Eckdaten

Abschnitt
JHals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Punktzahl
36
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
2,10 €
Schwellenwert (2.3×)
4,83 €
Höchstsatz (3.5×)
7,34 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×2,10 €Normal
1.5×3,15 €Normal
1.8×3,78 €Normal
2.0×4,20 €Normal
2.3×4,83 €Normal
2.5×5,25 €Erhöht
3.0×6,30 €Erhöht
3.5×7,34 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 1436 ("Gezielte Anbringung von Ätzmitteln im hinteren Nasenraum unter Spiegelbeleuchtung oder Ätzung des Seitenstranges, auch beidseitig") liegt der Normalbetrag bei 4,83 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 7,34 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.