GOÄ Ziffer 286a

Reinfusion jeder weiteren Einheit (mindestens 200 Milliliter) Eigenblut oder Eigenplasma im Anschluß an die Leistung nach der Nummer 286 -

Eckdaten

Abschnitt
CNichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Punktzahl
100
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
5,83 €
Schwellenwert (2.3×)
13,41 €
Höchstsatz (3.5×)
20,40 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×5,83 €Normal
1.5×8,74 €Normal
1.8×10,49 €Normal
2.0×11,66 €Normal
2.3×13,41 €Normal
2.5×14,57 €Erhöht
3.0×17,49 €Erhöht
3.5×20,40 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 286a ("Reinfusion jeder weiteren Einheit (mindestens 200 Milliliter) Eigenblut oder Eigenplasma im Anschluß an die Leistung nach der Nummer 286 -") liegt der Normalbetrag bei 13,41 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 20,40 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

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