GOÄ Ziffer 304

Punktion der Augenhöhle

Eckdaten

Abschnitt
CNichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Punktzahl
160
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
9,33 €
Schwellenwert (2.3×)
21,45 €
Höchstsatz (3.5×)
32,64 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×9,33 €Normal
1.5×13,99 €Normal
1.8×16,79 €Normal
2.0×18,65 €Normal
2.3×21,45 €Normal
2.5×23,31 €Erhöht
3.0×27,98 €Erhöht
3.5×32,64 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 304 ("Punktion der Augenhöhle") liegt der Normalbetrag bei 21,45 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 32,64 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

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