GOÄ Ziffer 397
Bronchialer Provokationstest zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene mit Einzel- oder Gruppenextrakt mit apparativer Registrierung,
Eckdaten
- Abschnitt
- C — Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
- Punktzahl
- 380
- Punktwert
- 0,0582873 €
- Einfachsatz (1,0×)
- 22,15 €
- Schwellenwert (2.3×)
- 50,94 €
- Höchstsatz (3.5×)
- 77,52 €
Gebührentabelle
| Faktor | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| 1.0× | 22,15 € | Normal |
| 1.5× | 33,22 € | Normal |
| 1.8× | 39,87 € | Normal |
| 2.0× | 44,30 € | Normal |
| 2.3× | 50,94 € | Normal |
| 2.5× | 55,37 € | Erhöht |
| 3.0× | 66,45 € | Erhöht |
| 3.5× | 77,52 € | Erhöht |
Was bedeutet das?
Für die GOÄ-Ziffer 397 ("Bronchialer Provokationstest zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene mit Einzel- oder Gruppenextrakt mit apparativer Registrierung,") liegt der Normalbetrag bei 50,94 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 77,52 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.