GOÄ Ziffer 405

Zuschlag zu den Leistungen nach Nummer 415 oder 424 - bei zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler -

Eckdaten

Abschnitt
CNichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Punktzahl
200
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
11,66 €
Schwellenwert (2.3×)
26,81 €
Höchstsatz (3.5×)
40,80 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×11,66 €Normal
1.5×17,49 €Normal
1.8×20,98 €Normal
2.0×23,31 €Normal
2.3×26,81 €Normal
2.5×29,14 €Erhöht
3.0×34,97 €Erhöht
3.5×40,80 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 405 ("Zuschlag zu den Leistungen nach Nummer 415 oder 424 - bei zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler -") liegt der Normalbetrag bei 26,81 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 40,80 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

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